Softeispartner B.V.
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

    1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; Ihre entgegenstehen- den oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis Ihrer entgegenstehenden oder von unseren Verkaufs- bedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung an Sie vorbehaltlos ausführen.

    2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

    3. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

  2. Preise, Zahlungsbedingungen

    1. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise „ab Werk“.

    2. Wir sind berechtigt, vor der Lieferung eine Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises zu verlangen. Eine aufgrund der Sicherheitsstellung eingetretene Verzögerung geht nicht zu unseren Lasten.

    3. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

    4. Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

  3. Annahmeverzug, Lieferzeit

    1. Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mit- wirkungsplichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

    2. Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt am Tage des Vertragsschlusses.

      Sie verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeits- kämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und höherer Gewalt, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einluss sind. Die Lieferfrist ist auch dann eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferzeit an einen Transporteur übergeben worden ist.

  4. Gewährleistung

    1. Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu beanstanden. Versteckte Mängel, die erst später erkennbar geworden sind, sind spätestens binnen 7 Tagen, nachdem sie erkennbar geworden sind, schriftlich zu beanstanden. Die Art des Mangels ist dabei stets so genau wie möglich anzugeben.

    2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, Rück- tritt oder Minderung zu verlangen.

    3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

  5. Haftung

    1. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadensersatzansprüche wegen vertraglicher Plichtverletzungen geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns im Rahmen der Sachmängelgewährleistung vorsätzliche oder grob fahrlässige Ver- tragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorher- sehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf 50% des jeweiligen Lieferwertes, begrenzt.

    2. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

    3. Der Ausschluss nach Absatz 2 gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.

  6. Garantie und Reklamationen

    1. Auf die von uns gelieferten neuen Waren gewähren wir dieselbe Garantie, die wir von unserem Zulieferer erhalten haben. Arbeitslohn und Reisekosten für die mit Reparaturen beauftragten Monteure gehen immer zu Lasten des Auftrag-gebers. Für von uns gelieferte Gebrauchtwaren geben wir keine Garantie, sofern nicht ausdrücklich Anderes vereinbart wurde.

    2. Bei durch uns ausgeführten Reparatur- oder Revisionsarbeiten wird nur auf die Tauglichkeit der Durchführung der aufgetragenen Arbeiten Garantie gegeben.

    3. Waren oder Ersatzteile, die von uns durch neue Waren ersetzt wurden, gehen in unser Eigentum über, ohne dass dem irgendeine Vergütung gegenübersteht.

    4. Äusserlich wahrnehmbare Fehler müssen vom Auftraggeber bei der Erprobung bzw. bei der Besichtigung reklamiert werden oder, falls dies nicht möglich ist, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Waren beim Auftraggeber. Andernfalls erlischt unsere Garantiepflicht.

    5. Nicht sichtbare Fehler müssen vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen, nachdem sie festgestellt wurden oder normalerweise hätten festgestellt werden müssen, angezeigt werden. Andernfalls erlischt unsere Garantiepflicht.

    6. Stellt sich heraus, dass innerhalb der Reklamationszeit unsere Auftraggeber oder Dritte, ohne uns in Kenntnis zu setzen, an den reklamierten Teilen Reparaturen ausgeführt haben, wird die Reklamation durch uns nicht behandelt und erlöschen alle unsere Garantiepflichten.

    7. Im Reklamationsfall innerhalb der in den vorigen Abschnitten genannten Fristen beschränken sich unsere Verpflichtungen nach unserer Wahl auf den Ersatz oder die Reparatur der fehlerhaften Waren oder die Vergütung des Netto-Rechnungsbetrages der diesbezüglichen Waren, ohne dass unsererseits weitere Verpflichtungen zu Schadensersatz bestehen.

    8. Die Behauptung, dass wir angeblich unseren Garantiepflichten nicht nachkämen, enthebt den Auftraggeber von keiner seiner sich aus der mit uns geschlossenen Vereinbarung ergebenden Verpflichtungen.

    9. Der Maschine ist für handelsübliches Softeis Produkte geeichnet.

  7. Gerichtsstand/Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

    1. Sofern Sie Kaufmann sind, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Ge- schäftssitz Oldenzaal; wir sind jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Wohnsitzgericht zu verklagen.

    2. Es gilt ausschließlich das Recht der Niederlanden ; die Gel- tung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

    3. Diese Liefer-/Verkaufsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Un- wirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen rechtsgültig. In einem solchen Fall gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.